Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100

    67129 Maxdorf

    Postanschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6237 401-0

    Fax: +49 6237 401-222

    E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Kontakt

    Fax: 06237 401-222

    Telefon Festnetz: 06237 401-0

    E-Mail: Andreas.Jordak@caritas-speyer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de