Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
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    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2015
    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020