Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 4
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt  Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr  MI       geschlossen  Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Larissa Fürschke
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Fuerschkel@Winnweiler-VG.de
Fax: 06302 602-34
Telefon Festnetz: 06302 602-18
Frau Sandra Schöneberger
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06302 602-34
E-Mail: schoenebergers@winnweiler-vg.de
Telefon Festnetz: 06302 602-19
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis