Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Monsheim - Sachgebiet 2.1 - Service-Zentrum, BürgerBüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Service-Zentrum, BürgerBüro
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis