Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Hinweise für Worms: Kinderreisepass

    Wichtig! Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich.

    Bitte beantragen Sie einen Reisepass oder Personalausweis.

    Ausweise und Reisepässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.

    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Hinweise für Worms: Fundbüro

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 21.10.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

      Beschreibung

      Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

      Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      Adresse

      Hausanschrift

      Folzstraße 5

      67547 Worms

      Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

      Öffnungszeiten

      Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 07.10.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch geändert am 25.01.2024

      Stichwörter

      Ausweis

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English