Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Saarburg sowie die Ortsgemeinden Ayl, Baldringen, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Irsch, Kastel-Staadt, Kell am See, Kirf, Lampaden, Mandern, annebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Paschel, Schillingen, Schoden, Schömerich, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, Vierherrenborn, Waldweiler, Wincheringen und Zerf.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 18:00 Uhr Montag, Dienstag, Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr (zusätzlich mit Online-Terminbuchung)    

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-0

    Fax: 06581 81-220

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)