Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Britta Schäler (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Telefon Festnetz: +49 6550 974104
Fax: +49 6550 974163
E-Mail: britta.schäler@vg-arzfeld.de
Frau Annalena Munkler (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Telefon Festnetz: +49 6550 974104
Fax: +49 6550 974163
E-Mail: annalena.munkler@vg-arzfeld.de
Frau Yvonne Thiel-Lengert (Sachbearbeiter/in)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis