Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass wegen Verlust ersetzen

    • Verlustanzeige ist beim Bürgeramt zu stellen
    • vorherige Nachfrage beim Fundbüro empfehlenswert

    Wichtig

    • sollte der Reisepass später wieder gefunden werden, ist eine Meldung beim Bürgeramt erforderlich

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass wegen Verlust ersetzen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fundbuero@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English