Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 55
56221 Ransbach-Baumbach
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis