Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 50

    56235 Ransbach-Baumbach

    Postfachadresse

    Postfach 1 55

    56221 Ransbach-Baumbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2623 86-0

    Fax: +49 2623 86-198

    E-Mail: info@ransbach-baumbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de