Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominique Norvell
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-33
E-Mail: d-norvell@vgv-baumholder.de
Frau Kerstin Renz
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: 06783 81-31
Fax: 06783 81-30
E-Mail: k-renz@vgv-baumholder.de
Frau Joline Winter
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-32
E-Mail: j-winter@vgv-baumholder.de
Internet
Formulare
Verlustanzeige
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis