Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Giesbrecht (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Wuerthen@rathaus-wissen.de
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Fax: +49 2742 939-262
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-165
E-Mail: Davina.Weber@rathaus-wissen.de
Fax: +49 2742 939-265
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis