Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienst
Onlinewache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Hönningen - Bürgerservice - Ordnungsverwaltung, Standesamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Nach vorheriger Terminvereinbarung ist das Rathaus Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu den angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen. Di. 14.00-17.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-30
Kontaktperson
Frau Klaudia Kruft-Heumann
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Gebäude: Rathaus
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-31
Frau Michaela Lenski
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Fax: 02635 72-18
Telefon Festnetz: 02635 72-34
E-Mail: mlenski@bad-hoenningen-vg.de
Frau Lena Jonen
Postanschrift
Marktstraße 1
53557 Bad Hönningen
Telefon Festnetz: 02635 72-33
Fax: 02635 72-18
E-Mail: LJonen@bad-hoenningen-vg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis