Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Landauer Straße 18-20

    66482 Zweibrücken

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@vgzwland.de

    Telefon Festnetz: 06332 8062-0

    Fax: 06332 8062-999

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2015

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020