Kinderreisepass Meldung
Kinderreisepass Meldung
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100
67129 Maxdorf
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Bugs
Besucheranschrift
Fax: 06237 401-111
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
Telefon Festnetz: 06237 401-149
E-Mail: thomas.bugs@vg-maxdorf.de
Frau Antonia Würz
Besucheranschrift
Fax: 06237 401-111
Telefon Festnetz: 06237 401-132
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
E-Mail: antonia.wuerz@vg-maxdorf.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis