Kinderreisepass Meldung
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof
Die Meldung muss durch ein Elternteil mit einem gültigen Ausweisdokument erfolgen. Für die Meldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und, falls vorhanden, eine Polizeianzeige vorzulegen.
Für den Verlust des Dokumentes wird eine Gebühr von 15€ fällig.
Die Meldung muss durch ein Elternteil mit einem gültigen Ausweisdokument erfolgen. Für die Meldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und, falls vorhanden, eine Polizeianzeige vorzulegen.
Für den Verlust des Dokumentes wird eine Gebühr von 15€ fällig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Vogiatzoglou
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06236 691-166
Fax: 06236 691-170
E-Mail: vogiatzoglou@limburgerhof.de
Frau Angelina Ventura
Frau Sandra Knörr
Frau Monique Curca
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis