Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Hinweise für Worms: Kinderreisepass

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:

    Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.

    Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

    Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:

    Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.

    Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

    Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Worms: Kinderreisepass

      • 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich 
      • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch 
      • Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils
      • 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich 
      • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch 
      • Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils

      Kosten

      Hinweise für Worms: Kinderreisepass

      • Kinderreisepass:                          13,00 €
      • Verlängerung Kinderreisepass:      6,00 €
      • Nachträgliche Änderung im
        Kinderpass (z. B. Größe etc.):        6,00 €
      • Kinderreisepass:                          13,00 €
      • Verlängerung Kinderreisepass:      6,00 €
      • Nachträgliche Änderung im
        Kinderpass (z. B. Größe etc.):        6,00 €

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch erstellt am 25.02.2015 (von: Gros, Blanka)

      Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Ausweis

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)