Kinderreisepass Meldung
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Hinweise für Worms: Kinderreisepass
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Worms: Kinderreisepass
- 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch
- Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils
- 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch
- Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils
Kosten
Hinweise für Worms: Kinderreisepass
- Kinderreisepass: 13,00 €
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €
- Nachträgliche Änderung im
Kinderpass (z. B. Größe etc.): 6,00 €
- Kinderreisepass: 13,00 €
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €
- Nachträgliche Änderung im
Kinderpass (z. B. Größe etc.): 6,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis