Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Sachgebiet Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzistraße 7

    54673 Neuerburg

    Besucheranschrift

    Prümzurlayer Straße 2

    54666 Irrel

    Besucheranschrift

    Gaytalstraße 43

    54675 Körperich

    Kontakt

    Fax: +49 6564 69-11260

    Telefon Festnetz: +49 6564 69-0

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de