Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English