Kinderreisepass Meldung
Kinderreisepass Meldung
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 94
53542 Linz am Rhein
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis