Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schoppbüchel 5

    53545 Linz am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 94

    53542 Linz am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 2644 5601-8990

    Telefon Festnetz: +49 2644 5601-0

    E-Mail: poststelle@linz-vg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de