Kinderreisepass Meldung
Kinderreisepass Meldung
Beschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Heuser
Frau Ute Klein
Frau Mina Tilgen
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis