Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-777

    E-Mail: buergerbuero@neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerdienste, Bürgerservice, Meldeamt Einwohnermeldewesen Bürgerbüro

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de