Kinderreisepass Meldung

    Kinderreisepass Meldung

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Bad Neuenahr Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00 Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    Fax: 02641 87-125

    E-Mail: buergerbuero@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de