Kinderreisepass Änderung

    Kinderreisepass Änderung

    Beschreibung

    Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    • bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes wie z. B. Aktualisierung der Körpergröße, Augenfarbe (bei Babys) oder zur Einfügung eines neuen Fotos kann der gültige Kinderreisepass geändert werden
    • wird eine Anschriftenänderung im Kinderreisepass gewünscht, kann der aktuelle Wohnort mit einem Stempel ausgewiesen werden
      • die Anschrift wird nicht vermerkt

    Hinweis:

    • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
    • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    • bisheriger Kinderreisepass
    • Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils
    • ggfls. aktuelles biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    • Passgesetz
    • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    Beantragung

    • erfolgt persönlich durch ein Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
      • leben die Eltern zusammen, ist es ausreichend, wenn einer der Eltern den Antrag stellt
    • persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich
    • jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes möglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    • sofort

    Kosten

    Für die Berichtigung von Wohnortangaben: Gebühr kostenfrei

    Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass: Gebühr 6.00 EUR

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    • 6,00 Euro
    • Gebühren werden bei der Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern

    Gültigkeit

    • das Ablaufdatum des Kinderreisepasses beträgt ab dem Tag der Aktualisierung / Änderung ein Jahr
    • maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de