Kinderreisepass Änderung
Beschreibung
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
- bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes wie z. B. Aktualisierung der Körpergröße, Augenfarbe (bei Babys) oder zur Einfügung eines neuen Fotos kann der gültige Kinderreisepass geändert werden
- wird eine Anschriftenänderung im Kinderreisepass gewünscht, kann der aktuelle Wohnort mit einem Stempel ausgewiesen werden
- die Anschrift wird nicht vermerkt
Hinweis:
- Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
- künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
- bisheriger Kinderreisepass
- Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils
- ggfls. aktuelles biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
- Passgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
Beantragung
- erfolgt persönlich durch ein Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- leben die Eltern zusammen, ist es ausreichend, wenn einer der Eltern den Antrag stellt
- persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich
- jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes möglich
Bearbeitungsdauer
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- sofort
Kosten
Für die Berichtigung von Wohnortangaben: Gebühr kostenfrei
Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass: Gebühr 6.00 EUR
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- 6,00 Euro
-
Gebühren werden bei der Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- bar / EC
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Kinderreisepass ändern
Gültigkeit
- das Ablaufdatum des Kinderreisepasses beträgt ab dem Tag der Aktualisierung / Änderung ein Jahr
- maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis