Kinderreisepass Änderung
Beschreibung
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bitte beachten Sie, das Ausweisdokumente und Führerscheine nur an dem Standort abgeholt werden, an dem sie auch beantragt wurden. Eine Abholung an der jeweils anderen Dienststelle unserer Meldebehörde ist nicht möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nathalie Kemp
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Postanschrift
Warmsrother Grund 2
55442 Stromberg
Fax: 06704 92945
Telefon Festnetz: 06724 933320
E-Mail: n.kemp@vg-ls.de
E-Mail: buergerbuero@vg-ls.de
Frau Gabriele Reindl
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Telefon Festnetz: 06704 929-28
Fax: 06704 929-45
E-Mail: g.reindl@vg-ls.de
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Berichtigung von Wohnortangaben: Gebühr kostenfrei
Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis