Kinderreisepass Änderung
Beschreibung
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Kirchen
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen
IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04
BIC: MALADE51AKI
Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Berichtigung von Wohnortangaben : Gebühr kostenfrei
Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass: Gebühr 6.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Reisepass
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Kinderreisepass
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis