Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen
Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
* Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
Stichwörter
Bearbeitungsstand, Kinderreisepass, Auskunft, Status, einholen