Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.
Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Besucheranschrift
Fax: 06236 4182-949
E-Mail: wiebke.diez@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Frau Claudia Lange
Besucheranschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-394
Frau Nicole Thul
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Nicole Thul
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Fax: 06236 4191-40
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
Frau Manuela Bittel
Hausanschrift
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: manuela.bittel@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
E-Mail: buergerbuero-altrip@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Telefon Festnetz: 06236 4182-362
Fax: 06236 4182-999
Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Besucheranschrift
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Frau Wiebke Diez Lopez
Internet
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Passbehörde