Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Alzey-Land gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim und Wahlheim.

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinrufstraße 38

    55232 Alzey

    Postanschrift

    Postfach 14 49

    55222 Alzey

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6731 409-0

    Fax: +49 6731 409-200

    E-Mail: info@alzey-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.12.2024 (von: Weber, Doris)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Passbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)