Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Worms: Kinderreisepass

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:

    Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.

    Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

    Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Worms: Kinderreisepass

      • 1 Lichtbild neueren Datums, biometrietauglich 
      • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Stammbuch 
      • Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern/des Elternteils

      Voraussetzungen

      Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

      Rechtsgrundlage(n)

      Kosten

      Hinweise für Worms: Kinderreisepass

      • Kinderreisepass:                          13,00 €
      • Verlängerung Kinderreisepass:      6,00 €
      • Nachträgliche Änderung im
        Kinderpass (z. B. Größe etc.):        6,00 €

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 18.04.2024

      Version

      Technisch geändert am 10.05.2024

      Stichwörter

      Pass, Passbehörde, Gültigkeit, Ablauf, Kinderreisepass, Reisepaß, Verlängerung beantragen

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de