Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.
Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter  https://termin.landau.de  oder telefonisch unter 0 63 41/13 0). Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen oder für Nachfragen, ob Gegenstände gefunde n bzw. abgegeben wurden, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert. Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung): Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: 16. November 2024 14. Dezember 2024
Kontakt
Telefon Festnetz: 06341 13-3268
Telefon Festnetz: 06341 13-3260
Fax: 06341 13-3269
E-Mail: buergerbuero@landau.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
- Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
- Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
- Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
- Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
- Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
- Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
- Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
- Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.
Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibts dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Passbehörde