Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.
Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
- Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
- künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
- bisherigen Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist
- Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils ist erforderlich
- Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
- zur Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich
Fristen
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
- die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 12 Monate
- ist dieser bereits abgelaufen, ist eine neue Beantragung erforderlich
Kosten
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
- Gebühren werden bei der Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- bar / EC
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Kinderreisepass verlängern
Unterschrift durch das Kind
- ist ab dem 6. Lebensjahr möglich, ab dem 10. Lebensjahr erforderlich
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
Stichwörter
Pass, Passbehörde, Gültigkeit, Ablauf, Kinderreisepass, Reisepaß, Verlängerung beantragen