Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.
Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Ems-Nassau: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Für die Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde (Original) des Kindes,
- Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
- falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
- Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild max. 6 Monate alt).
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Verlängerung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.
Für die Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde (Original) des Kindes,
- Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
- falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
- Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild max. 6 Monate alt).
- Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Verlängerung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Passbehörde