Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Birgit Noll
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06372 922-0205
Fax: 06372 922-2990
E-Mail: birgit.noll@vgbm.de
Herr Jan Weimer
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06372 922-0205
Fax: 06372 922-2990
E-Mail: jan.weimer@vgbm.de
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis