Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bellheim - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Postanschrift
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Theuer
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-216
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: s.theuer@vg-bellheim.de
Frau Nicole Fend
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-217
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: n.fend@vg-bellheim.de
Frau Silvia Stadel
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card