Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card