Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card