Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

    Ausweise / Pässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Neuer Personalausweis seit 1.11.2010

    Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online vereinbaren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Ausweise / Pässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Neuer Personalausweis seit 1.11.2010

    Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online vereinbaren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Hinweise für Worms: Fundbüro

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Hinweise für Worms: Kinderreisepass

    Wichtig! Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich.

    Bitte beantragen Sie einen Reisepass oder Personalausweis.

    Ausweise und Reisepässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.

    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Wichtig! Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich.

    Bitte beantragen Sie einen Reisepass oder Personalausweis.

    Ausweise und Reisepässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.

    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

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    Hinweise für Worms: Reisepass

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:  

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

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    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:  

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

      Beschreibung

      Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

      Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      Adresse

      Hausanschrift

      Folzstraße 5

      67547 Worms

      Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

      Öffnungszeiten

      Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Frau Bianca Lisec (Sachbearbeiterin)

        Fax: +49 6241 853-3299

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3207

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 07.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • wieder gefundener Reisepass

      Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

      Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

      • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
      • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
      • 1 Lichtbild neueren Datums, das biometrietauglich sein muss

      Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

      • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
      • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
      • 1 Lichtbild neueren Datums, das biometrietauglich sein muss

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        • Personalausweis oder alter Reisepass
        • Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

          Rechtsgrundlage(n)

          Fristen

          Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

          Kosten

          Es fallen keine Gebühren an.

          Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 ?

          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 ?

          Vorläufiger Personalausweis* 10,00 ?

          *Hinweis:

          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 ?

          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 ?

          Vorläufiger Personalausweis* 10,00 ?

          *Hinweis:

          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Hinweise für Worms: Reisepass

                                                                                                      2023                    2024

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr               60,00 €               70,00 €

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                37,50 €               37,50 €

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                 82,00 €               92,00 €

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                 59,50 €               59,50 €

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

                                                                                                          2023                    2024

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     92,00 €              102,00 €

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     69,50 €               69,50 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     114,00 €             124,00 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     91,50 €               91,50 €

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)         26,00 €               26,00 €

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

                                                                                                      2023                    2024

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr               60,00 €               70,00 €

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                37,50 €               37,50 €

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                 82,00 €               92,00 €

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                 59,50 €               59,50 €

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

                                                                                                          2023                    2024

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     92,00 €              102,00 €

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     69,50 €               69,50 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     114,00 €             124,00 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     91,50 €               91,50 €

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)         26,00 €               26,00 €

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Version

          Technisch erstellt am 20.02.2015 (von: Gros, Blanka)

          Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)