Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass
Ausweise / Pässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Neuer Personalausweis seit 1.11.2010
Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Ausweise / Pässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Neuer Personalausweis seit 1.11.2010
Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Hinweise für Worms: Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.
Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 2 30 66
Fax: (06241) 20 01 5 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr
Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
Telefon: (0 176) 69 15 85 81
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.
Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 2 30 66
Fax: (06241) 20 01 5 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr
Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
Telefon: (0 176) 69 15 85 81
Hinweise für Worms: Kinderreisepass
Wichtig! Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich.
Bitte beantragen Sie einen Reisepass oder Personalausweis.
Ausweise und Reisepässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Wichtig! Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich.
Bitte beantragen Sie einen Reisepass oder Personalausweis.
Ausweise und Reisepässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Hinweise für Worms: Reisepass
Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Kontaktperson
Frau Bianca Lisec (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3207
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass
Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:
- der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums, das biometrietauglich sein muss
Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:
- der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums, das biometrietauglich sein muss
Hinweise für Worms: Reisepass
- Personalausweis oder alter Reisepass
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
- Personalausweis oder alter Reisepass
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 ?
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 ?
Vorläufiger Personalausweis* 10,00 ?
*Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 ?
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 ?
Vorläufiger Personalausweis* 10,00 ?
*Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.
Hinweise für Worms: Reisepass
2023 2024
Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € 70,00 €
Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € 37,50 €
Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 82,00 € 92,00 €
Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 € 59,50 €
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.
2023 2024
Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 € 102,00 €
Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 € 69,50 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 114,00 € 124,00 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 € 91,50 €
Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 € 26,00 €
Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
2023 2024
Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € 70,00 €
Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € 37,50 €
Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 82,00 € 92,00 €
Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 € 59,50 €
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.
2023 2024
Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 € 102,00 €
Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 € 69,50 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 114,00 € 124,00 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 € 91,50 €
Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 € 26,00 €
Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass