Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Britta Schäler (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Fax: +49 6550 974163
Telefon Festnetz: +49 6550 974104
E-Mail: britta.schäler@vg-arzfeld.de
Frau Annalena Munkler (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Fax: +49 6550 974163
Telefon Festnetz: +49 6550 974104
E-Mail: annalena.munkler@vg-arzfeld.de
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Paß, Ausweis