Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Knüppel
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06486 9179-199
E-Mail: m.knueppel@vg-aar-einrich.de
Telefon Festnetz: 06486 9179-213
Herr Christian Gilles
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass, Ausweis