Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Austraße 4

    65623 Hahnstätten

    Hausanschrift

    Burgstraße 1

    56368 Katzenelnbogen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: post@vg-aar-einrich.de

    Telefon Festnetz: 06486 9179-0

    Fax: 06486 9179-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2015

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020