Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 94
53542 Linz am Rhein
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02644 5601-24
Telefon Festnetz: 02644 5601-16
Telefon Festnetz: 02644 5601-26
E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-linz.de
Kontaktperson
Frau Silke Brüning
Frau Julia Häfner
Frau Zeeniya Schroeder
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card