Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elisabeth Bach
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Fax: 02651 8009-20
Telefon Festnetz: 02651 8009-33
E-Mail: e.bach@vordereifel.de
Frau Sabrina Schuster
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Fax: 02651 8009-20
Telefon Festnetz: 02651 8009-32
E-Mail: s.schuster@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich
Leitung: Wilfried Börder
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card