Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    55566 Bad Sobernheim

    Postanschrift

    Obertor 13

    55590 Meisenheim

    Öffnungszeiten

    * Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt

    Kontakt

    Fax: 06751 81-2050

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Telefon Festnetz: 06751 81-2115

    E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de