Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Rheingrafenstr. 11
55583 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
MMontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr nachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janine Messer
Internet
Weitere Informationen
Ortspolizeibehörde, Bußgeld- und Gewerbeangelegenheiten, Einwohner- und Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Brandschutz, Standesamt, Straßenverkehr, Landwirtschaft, Friedhofsverwaltung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Schulen, Kindergartenverwaltung, Rentenangelegenheiten, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Sportangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis