Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
nachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna Maria Anderson
Postanschrift
Rheingrafenstr. 11
55583 Bad Kreuznach
E-Mail: anderson@vgvkh.de
Telefon Festnetz: +49 6708 610-412
Fax: +49 6708 610-600
Frau Heike Christian
Hausanschrift
Rheingrafenstraße 11
55583 Bad Kreuznach
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach
Telefon Festnetz: 06708 610-411
E-Mail: Christian@vgvkh.de
Fax: 06708 610-600
Frau Janine Messer (Ordnungs- und Sozialverwaltung)
Internet
Weitere Informationen
Ortspolizeibehörde, Bußgeld- und Gewerbeangelegenheiten, Einwohner- und Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Brandschutz, Standesamt, Straßenverkehr, Landwirtschaft, Friedhofsverwaltung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Schulen, Kindergartenverwaltung, Rentenangelegenheiten, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Sportangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass