Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich
Frau Sarah Horst
Frau Doris Kappeler
Frau Tatjana Maier
Herr Maximilian Poidinger
Frau Marina Rennert
Frau Andrea Schmalz
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Paß, Ausweis