Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: 0671 800-249

    Telefon Festnetz: 0671 800-850

    E-Mail: einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de