Reisepass Meldung wegen Fund
Reisepass Meldung wegen Fund
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Giesbrecht (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Wuerthen@rathaus-wissen.de
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Fax: +49 2742 939-262
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-165
E-Mail: Davina.Weber@rathaus-wissen.de
Fax: +49 2742 939-265
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass