Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - SG 1.2.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Lindenallee 2

    57577 Hamm (Sieg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 02682 9522-84

    Telefon Festnetz: 02682 9522-58

    E-Mail: meldeamt@hamm-sieg.de

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de