Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass Meldung wegen Fund

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Bad Neuenahr Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00 Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    Fax: 02641 87-125

    E-Mail: buergerbuero@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de