Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr 
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Mainzer Volksbank
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, ePass, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis