Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2 Bürgerbüro, Standesamt u. Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Nur Bürgerbüro

    Kontakt

    Fax: 06232 656-201

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    E-Mail: info@vgrd.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2.1 Service-Zentrum, BürgerBüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg sind vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-204

    E-Mail: info@vgrd.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass, Paß, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English