Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Mutterstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Houben
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06234 9464-48
Telefon Festnetz: 06234 9464-15
E-Mail: buergerdienste@mutterstadt.de
Frau Margit Mollenhauer
Frau Sabrina Schmidt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card